Eine korrekte Grundimmunisierung und folgende, lückenlose Wiederholungsimpfungen mit Influenza (Pferdegrippe) und Tetanus (Starrkrampf) sind wichtig für die Gesundheit und das Wohlergehen des Pferdes. Auch die Impfung gegen Herpesviren oder das West Nil Virus sind je nach Stall und Region empfehlenswert.
Tetanus ist eine Erkrankung, die durch das Bakterium Clostridium tetani ausgelöst wird. Sie ist nicht ansteckend, kann aber bis zum Tode des erkrankten Tieres führen. Eine gute Impfprophylaxe verhindert die Ansteckung und damit die Erkrankung des Pferdes.
Die Tetanus Erkrankung wird durch das Bakterium Clostridium Tetani ausgelöst. Clostridium Tetani Bakterien befinden sich überall in der Erde und können durch tiefe, dreckige Wunden in den Pferdekörper gelangen. Tief in der Wunde beginnt das Bakterium das Tetanospasmin Toxin zu bilden, welches entlang der Nerven bis ins Rückenmark und den Hirnstamm wandert und Tage bis Wochen später Tetanus-Symptome auslösen kann.
Typische Symptome einer Tetanus-Vergiftung beim Pferd sind: herabgesetztes Ohrenspiel, starke Schreckhaftigkeit und ein Vorfall des dritten Augenlids. Im Späteren Verlauf kommen dann Verkrampfungen der Muskulatur hinzu. Das Pferd zeigt eine sogenannte Sägebockstellung, Trismus (eine Verkrampfung der Kaumuskulatur), stark vermehrten Speichelfluss und Atemnot. Je mehr Stress und Angst das Pferd hat, desto mehr verkrampft es sich, bis es am Ende steif umfällt. In Seitenlage am Boden zeigt das Pferd dann häufig einen ausgeprägten Opisthotonus (schwere Verkrampfung der Streckmuskulatur von Kopf, Hals und Rücken). Eine Verkrampfung der Atemmuskultur und die daraus resultierende Atemnot kann bis zum Tode des Pferdes führen.
Therapieversuche für Tetanuspatienten müssen immer von einem Tierarzt eingeleitet werden und beinhalten unter anderem das Verbringen des Pferdes in eine abgedunkelte ruhige Boxe, wo es keinen Geräuschen und Stressfaktoren ausgesetzt wird.
Therapieversuche für Tetanuspatienten müssen immer von einem Tierarzt eingeleitet werden und beinhalten unter anderem das Verbringen des Pferdes in eine abgedunkelte ruhige Boxe, wo es keinen Geräuschen und Stressfaktoren ausgesetzt wird.
Impfung/Prophylaxe gegen Tetanus
Pferde sind äusserst anfällig auf Tetanus, daher ist eine gute Impfprophylaxe sehr wichtig.
Grundimmunisierung
1. Impfung: möglich ab dem Alter von 6 Monaten
2. Impfung: 4-8 Wochen nach der 1. Impfung
3. Impfung: 17 Monate nach der 2. Impfung
Danach sollte die Tetanusimpfung alle 2-3 Jahre aufgefrischt werden.
Quellen: Pferdekrankheiten Innere Medizin (Gerber und Straub); Equine Internal Medicine (Reed)
Anfang 2019 wurden in Belgien, Frankreich, Irland, Grossbritannien u.a. Ländern vermehrt Influenza Ausbrüche (Pferdegrippe) gemeldet. Die Pferdesportverbände und Veterinäre beobachten dieses Geschehen sehr genau. Indem Sie Ihr Pferd korrekt impfen, helfen Sie mit, dass solche Ausbrüche bei uns möglichst nicht stattfinden.
Im gesundheitlichen aber auch sportlichen Zusammenhang möchten wir Sie auf das Impfreglement für nationale und internationale Prüfungen hinweisen. Sie sind als Reiter und/oder Pferdebesitzer für die Einhaltung der korrekten Immunisierung verantwortlich. Pferde oder Ponys, deren Impfschemata nicht diesen Vorschriften entsprechen, werden an offiziellen Anlässen gesperrt, bis eine korrekte Immunisierung belegt werden kann.
Jedes Pferd, das ab dem 1. Januar 2024 eine neue Grundimmunisierung gegen Equine Influenza erhält (Fohlen, oder es wurde länger als ein Jahr nicht geimpft), muss wie folgt geimpft werden (unabhängig vom Geburtsjahr des Pferdes).
Grundimmunisierung mit drei Impfungen:
Pferde, welche bisher korrekt geimpft wurden, brauchen keine neue Grundimmunisierung nach diesem Schema.
Gilt für alle Pferde: Nachfolgende Auffrischungsimpfungen (= Booster, Rappel) müssen mindestens einmal jährlich verabreicht werden, d.h. der Abstand zur vorangegangenen Injektion darf 365 Tage nicht überschreiten. Diese Auffrischungsimpfungen dürfen immer am gleichen Tag durchgeführt werden (z. B. 26. April 2023 – 26. April 2024).
Impfungen für Pferde, welche vor dem 01.01.2013 grundimmunisiert und seither lückenlos regelmässig geimpft wurden:
Für Pferde, die vor dem 01.01.2013 geboren sind und später (zwischen 01.01.2013 und 01.03.2021) grundimmunisiert wurden und seither lückenlos geimpft wurden gilt:
Für Pferde, die nach dem 01.01.2013 geboren sind, und deren Grundimmunisierung zwischen dem 01.01.2013 und 31.12.2023 erfolgte gilt:
Ab dem 3. Februar 2025 müssen bei allen Pferden, welche an internationalen FEI Turnieren teilnehmen, die Influenza-Impfungen in der FEI HorseApp erfasst werden. Impfungen gegen andere Pferdekrankheiten müssen nicht eingetragen werden.
Die Grundimmunisierung, die bisherigen Wiederholungsimpfungen und die letzte Influenza-Impfung können von allen Personen, welche mit dem Pferd assoziiert sind (Reiter:innen, Trainer:innen, Pfleger:innen, Besitzer:innen) in der FEI HorseApp aus dem FEI-Pferdepass abfotografiert und gespeichert werden. Die Anleitung finden sie hier.
Diese Angaben müssen spätestens mit der nächsten Wiederholungsimpfung in der FEI HorseApp eingetragen werden. Alle Wiederholungsimpfungen ab dem 3. Februar 2025 werden von den Tierärzt:innen in die FEI HorseApp eingetragen. Eingetragen werden müssen diese Impfungen am selben Tag, an dem das Pferd geimpft wurde. Bitte haltet unbedingt immer den FEI-Pass eures Pferdes bereit
Bei Fragen könnt ihr euch gerne bei uns, bei Swiss Equestrian Tel. +41 31 335 43 43
info@swiss-equestrian.ch oder an den Usersupport der FEI wenden usersupport@fei.org.
Jedes Pferd, das ab dem 1. Januar 2024 eine neue Grundimmunisierung gegen Equine Influenza erhält (Fohlen, oder es wurde länger als ein Jahr nicht geimpft), muss wie folgt geimpft werden (unabhängig vom Geburtsjahr des Pferdes).
Grundimmunisierung mit drei Impfungen:
Pferde, welche bisher korrekt geimpft wurden, brauchen keine neue Grundimmunisierung nach diesem Schema.
Gilt für alle Pferde: Nachfolgende Auffrischungsimpfungen (= Booster, Rappel) müssen mindestens einmal jährlich verabreicht werden, d.h. der Abstand zur vorangegangenen Injektion darf 365 Tage nicht überschreiten. Diese Auffrischungsimpfungen dürfen immer am gleichen Tag durchgeführt werden (z. B. 26. April 2023 – 26. April 2024).
Impfungen für Pferde, welche vor dem 01.01.2005 grundimmunisiert und seither lückenlos geimpft wurden:
Alle Pferde, die bisher nicht gegen Influenza geimpft wurden, keine ordnungsgemässe Grundimmunisierung erhalten haben oder bei denen der Abstand zwischen zwei Influenzaimpfungen länger als 6 Monate plus 21 Tage war, müssen vor einem Turnierstart neu grundimmunisiert werden.
Für Pferde, die schon eine lange Zeit ihres Lebens geimpft wurden gilt: Die Impfungen innerhalb der letzten drei Jahre müssen korrekt, also im Abstand von maximal 6 Monaten plus 21 Tagen, erfolgt sein, damit das Pferd an Turnieren teilnehmen darf.
Impfungen für Pferde, welche vor dem 01.01.2013 grundimmunisiert und seither lückenlos geimpft wurden:
Impfung für Pferde, welche nach dem 01.01.2013 grundimmunisiert wurden:
Impfungen für Pferde, die nach dem 01.01.2021 grundimmunisiert wurden:
Die Impfungen, von im Ausland trainierten Pferden, müssen den Bestimmungen des jeweiligen Landes entsprechen, in dem das Pferd trainiert wird. Erfüllt das Pferd die jeweilige Impfbestimmung nicht, so ist es in der Schweiz nicht startberechtigt
Gerne dürfen Sie uns, Ihre Tierärztinnen, bei der halbjährlichen respektive jährlichen Impfung fragen, ob der Impfverlauf korrekt ist für Ihre geplanten, sportlichen Anlässe. Ansonsten gehen wir beim Impfen davon aus, dass die bisherigen Impfungen korrekt sind und prüfen den Impfpass nicht genauer.
Pferdenase
Infektionen mit Herpesviren gehören nicht nur zu den verbreitetsten, sondern auch zu den wichtigsten viralen Erkrankungen der Equiden. Es existieren viele Subtypen von Herpesviren. 5 davon betreffen das Pferd. (EHV-1 bis 5).
Von grosser klinischer Bedeutung sind EHV-1 und 4.
Das Gefährliche an einer Infektion mit EHV-1 sind die möglichen schweren Manifestationen, wie Spätaborte oder Totgeburten bei trächtigen Stuten, die Geburt lebensschwacher Fohlen, sowie neurologische Ausfälle.
Neurologische Ausfälle kommen in unterschiedlichem Schweregrad, von Schwanken bis Festliegen, vor. Festliegende Pferde, welche nicht mehr selbst aufstehen können, haben leider meist eine sehr schlechte Prognose. Eine Infektion mit EHV-4 führt vor allem zu Respirationsproblemen.
Das Virus überträgt sich über den sozialen Kontakt zwischen Pferden mittels virusbeladenem Sekret, über den Luftweg, über gemeinsame Gerätschaften oder über den Menschen, der die Sekrete an Händen, Kleidern etc. weitergibt. Es können auch Pferde ansteckend sein, welche keine Krankheitszeichen zeigen. Pferde mit Fieber, respiratorischen oder mit neurologischen Zeichen sollten isoliert werden, denn sie zeigen eine grosse Virusausscheidung. Nachgewiesen wird die Infektion mittels Rachentupfer (PCR) oder Blutanalyse (Serologie im Abstand von 2-3 Wochen). So lassen sich Ausscheider oder erkrankte Pferde identifizieren. Die latente Form ist nicht nachweisbar.
Trotz grossen Fortschritten im Verständnis und Investitionen in die Impfprophylaxe stellt vor allem EHV-1 in kleinerem Ausmass auch das EHV-4 weiterhin ein ungelöstes Problem dar, unabhängig von regelmässigen Impfungen. Warum? Herpesviren haben die Eigenschaft, nach einer Infektion in ihrem Wirt stumm und verborgen (latent) im Nerven- und lymphatischen Gewebe zu verbleiben, bis sie reaktiviert werden, sich erneut vermehren und die Pferde wieder ansteckend werden. Dies geschieht vor allem im Zusammenhang mit Stress. Das Virus lässt sich also nicht aus der Pferdepopulation eliminieren.
Natürlicherweise kann das Immunsystem mit Echinaccea (roter Sonnenhut) gestärkt werden. Fragen Sie uns genauer nach Produkt und Dosierung.
Die wichtigsten Vorsichtsmassnahmen sind Präventionsbemühungen, wie eine stressfreie Haltung, schonende Transporte, etc., damit eine Reaktivierung der Trägertiere und so eine Neuinfektion von neuen Kontaktpferden vermieden werden kann. Eine Impfung schützt das Pferd nicht vor einer Infektion und der Krankheitsverlauf der neurologischen Form wird durch die Impfung nicht abgeschwächt. Die Impfung führt aber dazu, dass die Virusausscheidung bei Trägern geringer wird. Daher ist es wichtig möglichst viele Pferde eines Bestandes zu impfen, nach dem Motto "Weniger Viren = weniger Risiko für Ansteckung = weniger Risiko für Erkrankung".
Erkrankte und verdächtige Pferde müssen isoliert und getestet werden. Ein Isolationsbetrieb sollte eingerichtet werden und derart gestaltet werden, dass die erkrankten von den gesunden Pferden räumlich weit getrennt sind (inkl. getrennter Belüftung).
Tägliche Temperaturkontrolle aller Pferde des betroffenen Stalls.
Das Einhalten von strikten Hygienemassnahmen zwischen den erkrankten, den neu erkrankten und den gesunden Tieren ist das Wichtigste. Für die Besitzer, das Stall- und Pflegepersonal gelten die allgemeingültigen Hygiene- und Vorsichtsmassnahmen (wechseln der Kleidung und Schuhe, Händewaschen, etc.).
Verdächtige und isolierte Pferde sollten seriell getestet werden mittels PCR, um den Zeitpunkt der Infektiosität oder das Ende der Ausscheidung definieren zu können.
Das Virus soll bis zu einer Woche in der Umgebung überleben können. Es kann aber sehr leicht mit gängigen Desinfektionsmitteln abgetötet werden.
Für nationale Turniere im umliegenden Ausland (Schweiz, Frankreich und Deutschland) und bei internationalen Turnieren der FEI besteht zum jetzigen Zeitpunkt noch KEINE Impfpflicht für Herpes. Die am 01.01.2023 eingeführte Impfpflicht der FN (Deutsche Reiterliche Vereinigung) gegen Herpes wurde per 01.04.2024 wieder aufgehoben. Die Impfung wird trotzdem empfohlen.
Schema für Impfungen mit Inaktivatimpfstoff (zum Beispiel Duvaxyn)
• Grundimmunisierung: zwischen 1. und 2. Impfung liegen mind. 28 bis max. 42 Tage.
• 3. Grundimmunisierung nach max. 6 Monaten + 21Tage
• Regelmässige Booster innerhalb von max. 6 Monaten + 21 Tage
• Karenzzeit vor dem Turnier: nach der 2. Grundimmunisierung 14 Tage, nach der 3. Grundimmunisierung und nach einem Booster 7 Tage (in diesen Tagen darf nicht gestartet werden, die Impfung gilt als Tag 0).
Schema für Impfungen mit Lebendimpfstoff (zum Beispiel Pneumabort)
• Grundimmunisierung: zwischen 1. und 2. Impfung liegen mind. 3 bis max. 4 Monate.
• 3. Grundimmunisierung nach max. 6 Monaten + 21Tage
• Regelmässige Booster innerhalb von max. 6 Monaten + 21 Tage
• Karenzzeit vor dem Turnier: nach der 2. Grundimmunisierung 14 Tage, nach der 3. Grundimmunisierung und nach einem Booster 7 Tage (in diesen Tagen darf nicht gestartet werden, die Impfung gilt als Tag 0).
Grundimmunisierung
1. Impfung: möglich ab dem Alter von 5 Monaten
2. Impfung: 3-8 Wochen nach der 1. Impfung
3. Impfung: 6 Monate nach der 2. Impfung
Wiederholungsimpfung
nach abgeschlossener Grundimmunisierung: alle 6 Monate
Trächtige Stuten, als Massnahme zur Verhütung eines Abortes
Impfung im 5., 7. und 9. Trächtigkeitsmonat
In den Nachbarländern wurde die Infektion jedoch gehäuft im Juli bis Oktober 2019 beobachtet.
Aktuelle Lage 2022:
In Deutschland wurde innerhalb des Berichtzeitraums bei einem Pferd (Nordsachsen) eine West-Nil-Virus-Infektion nachgewiesen. Nachweise bei Equiden erfolgten auch in Spanien (3) und Frankreich (3) sowie je ein Fall in Ungarn, Italien und Portugal (Quelle BAG).
Das West-Nile-Virus (WNV) ist ein Virus, welches erstmals westlich vom Nil in Afrika entdeckt wurde. Mittlerweilen ist die Infektion aber auch in Europa (siehe Karte) und den USA ausgebrochen. Die Schweiz ist zur Zeit frei von WNV.
WNV Fälle bei Menschen und Pferden wurden in Italien, Frankreich, Kroatien, Ungarn, Kosovo, Serbien, Griechenland und Rumänien aufgedeckt. In Deutschland ist ein erster Fall bei einem Vogel registriert worden.
Wie viele andere Virus-Erkrankungen wird das Virus über Stechmücken übertragen. Die Stechmücken erlangen das Virus durch das Stechen von Zugvögeln, die das Virus auf der Heimreise aus dem afrikanischen Winterquartier nach Europa mitgebracht haben und eben da auch bereits von Mücken infiziert wurden. Das Pferd (und auch der Mensch) sind Fehlwirte für das Virus, deshalb macht es krank.
Die Infektion löst bei Pferden Fieber, Appetitverlust, Schwäche, neurologische Symptome wie z.B Schwanken, Inkoordination, Krämpfe, Schluckstörungen u.a.m. aus.
Ein Impfstoff ist erhältlich. Das Schema ist eine Grundimmunisierung mit jährlichen Folgeimpfungen. Ein Schutz verspricht man sich bereits 3 Wochen nach abgeschlossener Grundimmunisierung. Momentan impfen wir nicht flächendeckend, sondern entscheiden von Fall zu Fall, ob eine Impfung sinnvoll erscheint. Der Impfstoff kann (normalerweise) innerhalb einiger Tage organisiert werden. Die erste Impfung kann ab einem Alter von 6 Monaten durchgeführt werden, die zweite Impfung 3-5 Wochen danach.
Bei einer geplanten Auslandsreise mit dem Pferd in die betroffenen Nachbarländer, empfehlen wir mit uns die Impfprophylaxe mindestens 8 Wochen im Voraus (inklusive 1 Woche Karenzzeit vor dem Verladen) zu diskutieren, damit wir die Grundimmunisierung organisieren können.
Tollwut ist eine Zoonose, dass heisst das Virus kann sowohl Tiere als auch Menschen befallen. In der Schweiz und im angrenzenden Ausland ist die Tollwut offiziell ausgerottet.
Pferde müssen für den Grenzübertritt im Moment nicht gegen Tollwut geimpft werden.
Aufgrund des sehr geringen Infektionsrisikos für Pferde in Deutschland ist eine Impfung gegen Tollwut höchstens für Weide- und Offenstallpferde in Tollwut-gefährdeten Bezirken notwendig.
> Grundimmunisierung: Diese ist ab dem 6. Lebensmonat möglich und erfolgt durch eine einmalige Impfung.
> Wiederholungsimpfung: Je nach Hersteller sollte eine Auffrischung beim Pferd alle 1 bzw. 2 Jahre erfolgen