Jedes Pferd hat von Geburt an den Status „Nutztier“. Dieser Status kann jedoch jederzeit vom Besitzer, bei der Tierverkehrsdatenbank TVD, www.agate.ch, zu „Heimtier“ gewechselt werden. Dieser Wechsel ist endgültig und kann nicht rückgängig gemacht werden. Nach dem Wechsel zum Heimtier sendet die TVD einen Heimtieraufkleber an den Besitzer, welcher in den Pferdepass geklebt werden muss.
Als Besitzer können Sie selbst entscheiden, ob Ihr Pferd ein Nutztier bleiben oder zum Heimtier deklariert werden soll.
| Status | Nutztier | Heimtier |
|---|---|---|
| Einsatz | alles möglich | alles möglich |
| Gewinnung von Lebensmitteln | darf geschlachtet und zur Gewinnung von Lebensmitteln genutzt werden | Verwertung nicht möglich, muss nach dem Tod kostenpflichtig entsorgt werden |
| Arzneimittel | es dürfen nur Medikamente und Futterzusätze verwendet werden, welche für Nutztiere zugelassen sind | keine Einschränkung, es stehen sämtliche Medikamente und Futterzusätze zur Verfügung |
| Verpflichtung mit einem Tierarzt eine Tierarzneimittelvereinbarung einzugehen | kein administrativer Aufwand/ keine gesetzlich vorgeschriebene Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht | |
| Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht über verabreichte Medikamente (Behandlungsjournal und Inventarliste) | ||
| Behandlungsjournal muss nach Behandlung dem Tierarzt vorgelegt werden | ||
| Dokumente werden regelmässig vom Veterinäramt kontrolliert und müssen während 3 Jahren aufbewahrt werden |